Werden Sie Mitglied unserer sudetendeutschen Familie
Die Aufnahme neuer Mitglieder regelt § 6 der Satzung der Sudetendeutschen Landsmannschaft Bundesverband e.V., den wir hier auszugsweise wiedergeben.
§ 6 Erwerb und Beendigung der Mitgliedschaft
(1) Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Bundesvorstand. Er kann diese Befugnis
Gliederungen der SL übertragen. Das aufgenommene Mitglied gehört der untersten Gliede-
rung der SL an, die für dessen Wohnsitz regional zuständig ist.
(2) Über Ausnahmen zur Mitgliedschaft in bestimmten Gliederungen entscheidet auf Antrag des
Betreffenden der Bundesvorstand.
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